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Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Foto: Robert Kneschke/AdobeStock
Der Bundestag hat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet.
Sehen Sie im PDF-Anhang die von uns für Sie zusammengefassten Informationen. Diese basieren auf den Informationsquellen des Verband der Immobilienverwalter NRW. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.